Muss ich den Rasen mähen, auch wenn ich der Meinung bin, eine Blumenwiese wäre schöner? Ich bin Mieter in einem Mehrfamilienhaus mit Garten zur Mitbenützung.

Rasenmähen gehört zur üblichen Gartenpflege, für die der Mieter im Rahmen des kleinen Unterhalts zuständig ist. Dazu zählen etwa auch die Beseitigung von Unkraut sowie Schneiden von kleineren Hecken und Büschen. Das Schneiden von Bäumen erfordert aber Fachwissen; es gehört daher zur Unterhaltspflicht des Vermieters. Meis...