Ja. Laut Gesetz müssen Mieter von Wohn- und Geschäftsräumen schriftlich kündigen. Dazu braucht es ein eigenhändig unterzeichnetes Schreiben oder ein E-Mail mit zertifizierter elektronischer Signatur. Ihre Kündigung ist deshalb ungültig; Sie müssen sie also wiederholen. Aus Beweisgründen sollten Sie die Kündigung dem Vermieter eingeschrieben schicken. Oder lassen Sie sich von ihm direkt auf ­einer Kopie mit Datum und Unterschrift bestätigen, dass er sie erhalten hat.