Ja. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, einen Hauswart anzustellen. Aber er muss dafür sorgen, dass die gemeinschaftlich genutzten Räume – wie das ­Treppenhaus und der Umschwung – in Ordnung sind und allfällige Mängel behoben werden. Wie er dies organisiert, ist grundsätzlich seine Sache.

Haben Sie ein Anliegen, können Sie sich direkt an den Vermieter oder, sofern vorhanden, an die Verwaltung wenden.