Ich habe in einem Fachgeschäft ein Brautkleid ausgesucht; es kostet 1560 Franken. Ich zahlte 200 Franken an und vereinbarte mit der Verkäuferin, dass ich das Kleid in zwei Wochen abhole. Als ich nach zwei Wochen meinem Bräutigam das Hochzeitskleid im Geschäft vorführte, gefiel es ihm nicht. Daher wollte ich die Reservation rückgängig machen und die Anzahlung zurückfordern. Damit war die Verkäu-ferin jedoch nicht einverstanden. Sie will die 200 Franken behalten. Darf sie das?

Ja. ...