Die Bestimmung für aromatisierte Lebensmittel war klar: Wenn Geruch und Geschmack überwiegend durch Aromen erzeugt werden, sind Abbildungen von entsprechenden natürlichen Zutaten auf der Verpackung verboten. Wollten Hersteller zum Beispiel auf einem Schoggi-Joghurt Schokolade abbilden, musste der Geschmack in erster Linie von echter Schokolade stammen. Einzige Ausnahmen waren Tee, Instant- und Fertiggetränke sowie Zuckerwaren.



Dies galt bis Mai 2009. Dann strich...