Wegen der Vogelgrippe dürfen Schweizer Hühner nicht mehr ins Freie. Dass dennoch Freilandeier verkauft werden, ist kein Versehen, sondern erlaubt. «Laut Bund müssen wir die Bezeichnung nicht ändern, also ändern wir sie nicht», sagt Migros-Sprecher Urs-Peter Naef. Begründung laut Bundesamt für Gesundheit: Weil die Stallpflicht Ende Februar «vorübergehend» angeordnet wurde, brauche es keine andere Aufschrift.

Vorderhand reichen Tafeln in den Läden. Die gibts aber nicht überall, wie eine K-Tipp-Stichprobe letzte Woche in Zürich zeigte. Lediglich Migros und Globus wiesen auf die Ausnahmesituation hin. «Wir haben in unserer Zeitung darauf aufmerksam gemacht», sagt Coop-Sprecher Felix Wehrle.

Eine neue Deklaration wird erst notwendig, wenn die Stallpflicht länger als 12 Wochen anhält. Dann müsste die Bezeichnung «Freilandeier» ab Ende Mai von den Verpackungen verschwinden.

Dass Eier zurzeit unter falscher Bezeichnung verkauft werden, lassen Migros und Coop nicht gelten. Konsumenten seien zur Genüge über das Freilandverbot informiert.


Keine niedrigeren Preise

«Streng genommen wird eine Mogelverpackung angeboten», hält hingegen Roman Weibel, Geschäftsführer der Nutztierschutz-Organisation KAG-Freiland, fest. Auch deren Freiland-Eier stehen mit alten Verpackungen im Regal. Von einer Täuschung der Konsumenten will Weibel aber nicht sprechen.

Dennoch räumt er ein: «Wohl ist uns bei der Stallpflicht nicht.» Denn es seien nicht mehr alle Kriterien einer artgerechten Tierhaltung erfüllt. Immerhin hätten die Hühner, die eigentlich draussen sein dürften, jetzt genügend Auslauf in gedeckten «Wintergärten».

Kleinerer Mehrwert, sinkende Preise - davon wil- KAG-Freiland nichts wissen. «Die Bauern haben wegen des Freilandverbotes mehr Aufwand und höhere Kosten», argumentiert Weibel. Ähnlich tönt es bei Coop und Migros: Den Produzenten bezahle man die gleichen Preise wie vor der Stallpflicht. Für Preissenkungen gebe es keinen Anlass.