Nein. Erben können die Herabsetzung eines Vermächtnisses verlangen, wenn dieses grösser ist als ihr Erbteil. Denn niemand kann gezwungen werden, einem Vermächtnisnehmer mehr herauszugeben, als er selbst vom Erblasser erhalten hat. Und auch Erben, deren gesetzlicher Pflichtteil durch ein Vermächtnis verletzt wird, können dessen Herabsetzung verlangen. Geschwister haben allerdings keinen Anspruch auf ­einen Pflichtteil. 

Wer kein Anrecht hat, muss im schlechtesten Fall tatsächlich seinen ganzen Erbteil zugunsten eines Vermächtnisnehmers herausgeben. Die beiden Brüder des Erblassers sind somit verpflichtet, Ihnen das testamentarisch zugesprochene Vermächtnis zu überweisen.