Die letzten Vorbereitungen für Thomas Studers (Name geändert) Hochzeit sind abgeschlossen. Auch das Festbankett für rund 60 Personen hat er mit dem Wirt eines nahe gelegenen Restaurants abgesprochen.

Der grosse Tag kommt, die Gäste erscheinen - nur eine fehlt: die Braut. Der Bräutigam wartet ungeduldig vor dem Bezirksgebäude. Endlich erscheint seine Zukünftige in Begleitung ihrer Mutter, beide bleich und weinend. «Ich will nicht heiraten», bringt sie hervor. Für Thomas Studer bricht eine Welt zusammen. Der Skandal ist perfekt.

Die geladenen Gäste gehen wieder. Drei Wochen später trifft den verlassenen Mann der zweite Schlag: Er bekommt die Rechnung für das gescheiterte Hochzeitsbankett. Thomas Studer argumentiert gegenüber dem Wirt, die Heirat sei ja geplatzt und das Essen abgeblasen worden. Wenn jemand für den Schaden aufkommen müsse, dann nicht er, sondern seine treulose Verlobte. Doch der Wirt interessiert sich nicht für das Beziehungschaos und beharrt auf seiner Forderung - abzüglich der Kosten, die er einsparen konnte.

Rechtlich steht ausser Zweifel, dass Thomas Studer diese Rechnung bezahlen muss. Denn er ist der Vertragspartner des Wirts.