Ja. Sie können ohne weiteres auch dann kündigen, wenn Sie krank oder wegen eines Unfalles krankgeschrieben sind. Sie müssen ganz normal die Kündigungsfrist einhalten.

Dieses Recht hat nur der Arbeitnehmer, nicht aber der Arbeitgeber: Vorausgesetzt, die Probezeit ist vorbei, darf dieser einen kranken Arbeitnehmer nicht einfach entlassen. Er muss eine Frist abwarten. Im ersten Dienstjahr beträgt diese «Sperrfrist» 30 Tage, vom zweiten bis und mit fünften Dienstjahr 90 Tage, danach 1...