Darf die Garantie gekürzt werden?
K-Tipp 20/2018 vomvon Bruno Gisler, Rechtsberatung
«Ich führe ein Restaurant. Kürzlich kaufte ich einen neuen Industrie-Geschirrspüler. Im Kaufvertrag steht, dass die Gewährleistung für Mängel lediglich zwölf Monate beträgt. Ist eine so kurze Garantiefrist zulässig?»
Ja. Wurde nichts anderes vereinbart, hat man als Käufer Anspruch auf zwei Jahre Garantie. Für Neuware darf die gesetzliche Gewährleistung grundsätzlich nicht verkürzt werden. Das gilt aber nur dann, wenn der Käufer die Ware für seinen persönlichen oder familiären Gebrauch benötigt.
Doch Sie kauften den Geschirrspüler für Ihr Restaurant. Deshalb ist in Ihrem Vertrag die Klausel mit der verkürzten Garantie zulässig.
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