Ein landwirtschaftlicher Mitarbeiter hatte einen befristeten Arbeitsvertrag. Zwei Wochen vor Ablauf legte ihm sein Chef einen Aufhebungsvertrag vor. Das ­Arbeitsverhältnis sollte ohne weitere ­Ansprüche per sofort aufgehoben werden. Der Rumäne unterschrieb und wehrte sich später beim Arbeitsgericht des Kantons Wallis. Er verlangte rund 8500 Franken, unter anderem für ausstehenden Ferienlohn. Das Arbeitsgericht erachtete den Aufhebungsvertrag als ungültig und sprach dem Mann rund 7400 Franken zu. Ein solcher Vertrag müsse im Interesse beider Parteien sein. Der Rumäne habe aber keinen Nutzen daraus gezogen. Das Kantonsgericht Wallis war gleicher Ansicht. 

Kantonsgericht Wallis, Urteil C3 17 135 vom 7. März 2018