Ja. Laut Gesetz darf ab ­einem 3a-Konto nur alle fünf Jahre Geld für Wohn­eigentum vorbezogen werden. Diese Vorschrift gilt pro Konto. Dank ­Ihren drei Konten können Sie drei Jahre hintereinander von den drei verschiedenen Banken Geld für die Renovation be­ziehen. Hinweis: Bei einem Vor­bezug von 3a-Geld für Wohn­eigentum können Sie ohne weiteres nur einen Teil der gesparten Summe beziehen.