1 Was ist beim Erben unter Aus­gleichung zu verstehen?

Die Erben müssen sich auf ihren Erbteil anrechnen lassen, was sie vom Erblasser zu Lebzeiten erhalten haben. 

2 Wie wirkt sich die Ausgleichung auf die Erbteile aus?

Die Vermögenswerte, die ein Erbe zu Lebzeiten des Erblassers erhalten hat, werden zur Erbschaft hinzugezählt. Dadurch wird das gesamte vererbte Vermögen grösser. 

3 Wer muss aus­glei­chen, was er zu Leb­­zei­ten eines Erb­las­sers erhalten hat?

Nur die Nachkommen. Sie sind verpflichtet, was sie als Erbvorbezug oder sonstige Zuwendungen aus dem Vermögen des Verstorbenen ­erhalten haben, gegenüber ihren Geschwistern aus­zugleichen. 

4 Gibt es eine Grenze der Ausgleichungs­pflicht, etwa bei Geschenken?

Übliche Gelegenheitsgeschenke und Unterstützung für die Ausbildung müssen nicht ausgeglichen werden, sofern diese das übliche Mass nicht übersteigen. 

5 Kann der Erblasser seine Kinder von der Ausgleichungspflicht befreien?

Ja. Das muss er aber ausdrücklich tun. Er kann in sein Testament schreiben, was nicht ausgleichspflichtig ist. Oder er kann in ­einem Schenkungsvertrag anordnen, dass die Zuwendung nicht ausgleichspflichtig ist. 

6 Ist auch der Ehegatte der verstorbenen Person ausgleichungs­pflichtig?

Nein. Von Gesetzes wegen müssen nur die Nach­kommen ausgleichen. Die üb­rigen gesetzlichen Erben – etwa der Ehegatte, die Geschwister oder die Eltern – und die testamentarisch eingesetzten Erben müssen sich eine Zuwendung nur dann an ihren Erbteil anrechnen lassen, wenn der Erblasser dies angeordnet hat. 

7 Was passiert, wenn der ausgleichs­pflich­tige Erbe schon vor dem Erblasser stirbt?

Dann treten die Erben des Vorverstorbenen in die Stellung ihres Erblassers ein und werden somit aus­gleichungspflichtig. Dies gilt selbst dann, wenn sie nicht von der Zuwendung profitiert haben.  

8 Zu welchem Wert wird ausgeglichen?

Massgebend ist der Vermögenswert am Todestag des Erblassers. Ist der Wert beispielsweise eines Hauses zwischen dem Zeitpunkt der Zuwendung und dem Tod des Erblassers gestiegen, profitieren die anderen Erben vom Wertzuwachs.

9 Was passiert, wenn die er­haltene Zu­wendung noch zu Lebzeiten des Erb­las­sers verkauft oder verschenkt wurde?

Dann wird der Verkaufspreis bzw. der Wert zum Zeitpunkt der Schenkung als Ausgleichungswert genommen. 

10 Wann verjährt der Anspruch auf Ausgleichung?

Er ist grundsätzlich unverjährbar. Nach der Erbteilung kann aber die Ausgleichung nicht mehr verlangt werden. Mit der Unterschrift unter den Erbteilungsvertrag erklären die Erben die Zustimmung zu ihrem Erbteil.