Nein. Ein Verein kann nur einen Sitz haben. Dieser richtet sich nach den Statuten. Man kann jedoch statutarisch auch einen ­alternierenden Sitz bestimmen – also zum Beispiel festhalten, dass sich der Vereinssitz am Wohnsitz des jeweiligen Präsidenten befinde.

Wird in den Statuten überhaupt nichts Ent­sprechendes geregelt, befindet sich der Vereinssitz gemäss Gesetz an dem 
Ort, an dem die Verwaltung geführt wird.