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Nein. Ein Verein kann nur einen Sitz haben. Dieser richtet sich nach den Statuten. Man kann jedoch statutarisch auch einen alternierenden Sitz bestimmen – also zum Beispiel festhalten, dass sich der Vereinssitz am Wohnsitz des jeweiligen Präsidenten befinde.
Wird in den Statuten überhaupt nichts Entsprechendes geregelt, befindet sich der Vereinssitz gemäss Gesetz an dem
Ort, an dem die Verwaltung geführt wird.
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