Ein Mann hatte Marihuana unbekannter Qualität geraucht. Am nächsten Morgen – rund zehneinhalb Stunden später – war er der Meinung, er dürfe wieder autofahren. Doch die ­Polizei hielt ihn an, weil er blass aussah und wässrige Augen hatte. Resultat des angeordneten Bluttests: Der THC-Gehalt war noch immer um das Vierfache höher als der Grenzwert. Der Mann erhielt 500 Franken Busse sowie eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Franken. Und er muss mit ­einem dreimonatigen Ausweisentzug rechnen. 

Bundesgericht, Urteil 6B_244/2011 vom 20 6. 2011