Das Zivildienstgesetz hält klar fest, welchen Zweck der Zivildienst zu erfüllen hat: «Der Zivildienst kommt dort zum Einsatz, wo Ressourcen für die Erfüllung wichtiger Aufgaben der Gemeinschaft fehlen.» Zudem müsse die Arbeitsleistung im «öffentlichen Interesse» liegen. Aus diesen Gründen dürfen Zivildienstler nur in wenigen Tätigkeitsbereichen eingesetzt werden. Beispielsweise im ­Gesundheitswesen, im Sozialwesen oder b...