Grundsätzlich gilt: Flüssige Materialien wie Farben und Lacke nicht im Ausgussbecken entsorgen. Die enthaltenen ­Chemikalien belasten das Abwasser und können zudem den Abfluss verstopfen.

Farb- und Lackreste sowie Verdünner gehören in die Sammelstelle der ­öffent­lichen Deponie. Das gilt auch für ­Holzschutz- und Abbeizmittel. Im normalen Hauskehricht entsorgen darf man Kleister, eingetrocknete Wandfarbe und Tapetenreste.

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