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Grundsätzlich gilt: Flüssige Materialien wie Farben und Lacke nicht im Ausgussbecken entsorgen. Die enthaltenen Chemikalien belasten das Abwasser und können zudem den Abfluss verstopfen.
Farb- und Lackreste sowie Verdünner gehören in die Sammelstelle der öffentlichen Deponie. Das gilt auch für Holzschutz- und Abbeizmittel. Im normalen Hauskehricht entsorgen darf man Kleister, eingetrocknete Wandfarbe und Tapetenreste.
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