Der Mieter eines Standplatzes auf einem Campingplatz im Bündnerland zahlte die Mietzinse nicht mehr und holte seinen Wohnwagen nicht ab. Der Campingplatzbetreiber beantragte beim Regionalgericht Albula mit Erfolg, den Wagen verkaufen und den Erlös beim Gericht hinterlegen zu dürfen. Der Wagenbesitzer wehrte sich beim Kantonsgericht vergeblich. Die Platzmiete betrage jährlich 2888 Franken: Den Wagen im Verkehrswert von maximal 5000 Franken aufzubewahren, sei zu teuer. Daher dürfe der Vermieter diesen verkaufen.