Ein Mieter wohnt seit 14 Jahren in Zürich. Sein Vermieter kündigte mit der Begründung, ­seine Enkelin benötige die Wohnung – also wegen Eigenbedarf. Der Mieter wehrte sich gegen die Kündigung. Vor dem Mietgericht Zürich argumentierte er, der Vermieter habe bereits anderen Mietern wegen der Enkelin gekündigt, doch diese sei dann gar nicht eingezogen.

Bei der Befragung durch das Gericht sagte die Enkelin aus, sie suche gar keine Wohnung und habe mit dem Grossvater nicht darüber gesprochen. Das Gericht hob die Kündigung auf. Der Verweis auf Eigenbedarf sei vorgeschoben und daher missbräuchlich.

Mietgericht Zürich, Urteil MJ220026 vom 22.8.2023