• Mieter erstellen das Protokoll meist gemeinsam mit dem ­Vermieter oder Liegenschafts­verwalter.
  • Allfällige Mängel präzise beschreiben. Zustand von Böden, Wänden oder Geräten eventuell mit Fotos dokumentieren. Punkte, die in Ordnung sind, mit «i. O.» versehen.
  • Am Schluss des Protokolls kann man festhalten, wer in ­welchem Umfang für das Be­heben von Schäden aufkommt – sofern man sich einig ist. Das ist aber fakul­tativ. Denn das Auszugs­protokoll soll den Zustand der Wohnung bei der Übergabe ­beschreiben – hin­gegen nicht Fragen der Haftung oder andere Rechtsfragen klären.
  • Sind Mieter mit der Proto­kollierung des Vermieters nicht einverstanden, müssen sie nicht unterschreiben. Sofern auch Anmerkungen von Mieterseite ­notiert sind, gibt es keinen Grund, die Unterschrift zu ­verweigern.
  • Weitere Infos im «Saldo»-Rat­geber Das Mietrecht im Überblick. Zu bestellen auf www.ktipp.ch.