Ja. Bei einer Scheidung werden die Pensionskassenguthaben der beiden Ehegatten je hälftig aufgeteilt. Dies betrifft die Altersvorsorge, die während der Ehe aufgebaut wurde. Diese Teilung erfolgt aber erst bei der eigentlichen Scheidung und nicht schon zu Beginn einer Trennungsphase. 

Massgebend dafür ist der Tag, an dem das Scheidungsurteil gesprochen wird.

Für Sie heisst das: Bezüglich der Pensionskassenguthaben gelten Sie weiterhin als verheiratet. Folglich wird der Wert­zuwachs der Pen­sions­kassenguthaben bis zum Scheidungsurteil berücksichtigt.