Inhalt
K-Tipp-Leser Martin Eggli aus Busswil BE wollte Ende April in einem Restaurant einen Gutschein von Best of Swiss Gastro einlösen. Doch der Wirt winkte ab: Die Organisation sei bankrott. Eggli ärgert sich: «Wir hatten den Gutschein erst Anfang März gekauft.»
Hinter Best of Swiss Gastro steht die Firma KIS-COM AG in Zürich. Über sie wurde Ende März tatsächlich der Konkurs eröffnet. Theoretisch können Betroffene den Gegenwert des Bons im Konkursverfahren geltend machen. Doch in der Regel geht man leer aus, weil Gutscheine in die letzte Konkursklasse fallen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden