K-Tipp-Leser Martin Eggli aus Busswil BE wollte Ende April in einem Restaurant einen Gutschein von Best of Swiss Gastro einlösen. Doch der Wirt winkte ab: Die Organisation sei bankrott. Eggli ärgert sich: «Wir hatten den Gutschein erst Anfang März gekauft.»

Hinter Best of Swiss Gastro steht die Firma KIS-COM AG in Zürich. Über sie ­wurde Ende März tatsächlich der Konkurs eröffnet. Theoretisch können Betroffene den Gegenwert des Bons im Konkursverfahren geltend machen. Doch in der Regel geht man leer aus, weil Gutscheine in die letzte Konkursklasse fallen.