In den Versicherungsbedingungen der Krankenkasse KPT steht: Geht eine Person, die eine Halbprivat-Spitalversicherung hat, freiwillig in die allgemeine Abteilung, erhält sie für jeden Tag 100 Franken bar ausbezahlt (maximal 1000 Franken in Jahr). Solche «Paybacks» gibt es bei einigen Kassen, weil die Behandlung auf der all­gemeinen Abteilung billiger ist. Kein Geld erhält aber ein Mann, der freiwillig in eine Klinik ging, die nur über eine allgemeine Abteilung verfügt. Er argumentierte, er habe ja Kosten ein­gespart, indem er ein Spital mied, das nur Halbprivat- und Privatbetten hatte. Das liess das Bundesgericht nicht gelten. In der betreffenden Klinik habe der Mann keine Wahl gehabt.    

Bundesgericht, Urteil 4A_609/2011 vom 13. 2. 2012