Ja, wenn Sie für diesen Fall nichts anordnen. Der Grund: Sterben Ehegatten gleichzeitig, hat das erbrechtlich zur Folge, dass sie sich nicht gegenseitig beerben. Folge: Ihre Erbschaft geht an Ihre Verwandten (und nicht an Ihre Stiefkinder). Einzig das Vermögen Ihrer Frau ginge an die Kinder beziehungsweisen Ihre Stiefkinder.

Tipp: Sie müssen ein Testament machen und darin Folgendes festhalten:

  • Ihre Stiefkinder sollen Ihren Nachlass erhalten, wenn Sie und Ihre Frau gleichzeitig sterben sollten.
  • Die Stiefkinder sollen Ihr Erbe erhalten, falls Ihre Frau vor Ihnen stirbt.
  • Zudem sollten Sie Ihre Frau als Vorerbin und Ihre Stiefkinder als Nacherben einsetzen. Dies für den Fall, dass Sie vorher sterben.
  • Eine andere Möglichkeit wäre, Ihre Stiefkinder zu adoptieren. So können Sie je nach Kanton vermeiden, dass Ihre Stiefkinder hohe Erbschaftssteuern zahlen müssen.