Etwa jede dritte Liegenschaft in der Schweiz ist mit Glasfaserinternet erschlossen. Mit dieser Technologie lässt sich deutlich schneller surfen als mit bisherigen Internetleitungen. Das ist nützlich, wenn man grosse Datenmengen verschicken muss oder in einem Haushalt mehrere Personen gleichzeitig fernsehen oder streamen wollen.
Zugang zum Glasfaser-Internet haben Interessierte allerdings nur, wenn ein Haus und die einzelnen Wohnungen mit einem entsprechendene Anschluss ausgerüstet sind.
Wie erfährt man, wer an der Wohnadresse eine Glasfaserverbindung anbietet?
Ist ein Gebiet mit Glasfaser erschlossen, bieten in der Regel alle bekannten Internetfirmen auch Glasfaserabos an.
Kann ein Vermieter einen Glasfaseranschluss verweigern?
Ja. Hauseigentümer erhalten einen Erschliessungsvertrag, wenn Glasfaserkabel im Wohnquartier gelegt worden sind. Ohne Vertrag des Vermieters gibt es keinen Hausanschluss – und für die Mieterinnen und Mieter entsprechend keinen Glasfaseranschluss.
Was kann ein Mieter tun, wenn der Vermieter die Erschliessung ablehnt?
Man kann versuchen, mit dem Vermieter zu verhandeln, und anbieten, einen Teil der Kosten für einen nachträglichen Anschluss zu übernehmen. Anders sieht es aus, wenn die Liegenschaft bereits mit Glasfaser erschlossen ist. Dann ist der Vermieter gegenüber dem Netzbetreiber verpflichtet, auch die Wohnungen anzuschliessen. Der Mieter kann sich in diesem Fall an den Netzbetreiber wenden.
Wie weiss ein Mieter, ob im Haus ein Glasfaseranschluss verfügbar ist?
Wer eine Glasfasersteckdose, eine sogenannte OTO-Dose, in seiner Wohnung findet, weiss, dass Glasfaser verfügbar ist. Herrscht Unklarheit, kann der Mieter direkt bei einem Glasfaseranbieter nachfragen, ob die Liegenschaft erschlossen ist. Viele Telecomfirmen haben auf ihrer Website einen Adress-Checker, der anzeigt, ob ein Anschluss ans Glasfasernetz existiert.
Wie müssen Mieter vorgehen, wenn sie einen Glasfaseranschluss wollen?
Ist die Wohnung bereits erschlossen, können Mieter sich direkt an einen Glasfaseranbieter wenden und ein Abo nach Wunsch abschliessen.
Welche Kosten entstehen Hauseigentümern?
Die Verteilung der Kosten ist im Erschliessungsvertrag geregelt, den jeder Eigentümer unterzeichnen muss. Wie hoch diese sind, hängt davon ab, wer den Ausbau vornimmt. Die Swisscom erschliesst die Liegenschaften im Rahmen des ordentlichen Ausbaus kostenlos, und zwar bis zur Glasfaserdose in der Wohnung. Werden einzelne Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus erst nach mehr als zwei Jahren erschlossen, kostet das pro Wohnung rund 500 Franken.
Gemeinden oder Energieversorger können abweichende Regelungen beschliessen und von den Eigentümern schon zu Beginn einen einmaligen Beitrag verlangen.
Lehnt ein Hauseigentümer den Ausbau im Rahmen der Grunderschliessung ab, dann geht eine spätere Erschliessung ganz zu seinen Lasten. Das kann mehrere Tausend Franken kosten.