Wer im Kanton Luzern seine Steuerrechnung nicht bis Ende Jahr beglichen hat, den bestraft die zuständige Behörde mit einem Verzugszins von 6 Prozent. Bei einem fäl­ligen Steuerbetrag von 10 000 Franken muss der säumige Steuerpflichtige pro Monat 50 Franken zusätzlich bezahlen. Wer aber den Steuerbetrag vor dem Fälligkeitstermin überweist, bekommt keine Zinsgutschrift dafür. 

Die Zinsen bei Vorauszahlung sind in allen Kantone...