Ein Firmeninhaber aus dem Kanton Zürich unterschrieb einen Vertrag, mit dem er sich verpflichtete, für Werbung auf einem fremden Auto während fünf Jahren 4800 Franken zu zahlen. Er kündigte den Vertrag aber schon nach fünf Monaten. Die Werbefirma verlangte trotzdem 80  Prozent des Entgelts. Damit blitzte sie ab: ­Gemäss dem Bezirksgericht Bülach und dem Obergericht Zürich war der Vertrag zu wenig klar. So sei nicht festgehalten, wie die Werbung in den Bereichen Farbe, Schrift und Sujet hätte aussehen sollen. Es seien nur zwei Felder auf der Fahrzeugfläche reserviert worden. Deshalb sei kein Vertrag zustande gekommen.

Obergericht Zürich, Urteil PP190039 vom 22.10.2019