Nein. Ihr Vertrag läuft zu den bisherigen Leistungen und Prämien weiter. Ge­ändert hat sich nur, dass die Helvetia die Nationale gekauft hat und die beiden Gesellschaften fusionieren werden. Bei einem solchen Zusammenschluss von Ver­sicherern haben die Kunden kein ausserordent­liches Kündigungsrecht.

Anders ist es nur, wenn zum Beispiel eine Versicherungsgesellschaft ihre Tätigkeit einstellt und ihren gesamten Policenbestand auf eine andere Gesellschaft überträgt, wenn also der Versicherungskunde zu einer anderen Versicherungsgesellschaft kommt. Ein solcher Wechsel gibt den betroffenen Kunden ein ausserordentliches Kündigungsrecht – also ausserhalb der bestehenden Fristen.