Elena Kutter aus Uznach SG (Name geändert) bezahlt ihre Rechnungen sonst immer pünktlich. Ende Mai 2022 war die Arztsekretärin jedoch mehr als zwei Wochen krank. Danach fühlte sie sich monatelang unwohl am Arbeitsplatz. Sie sei gemobbt worden, sagt die 58-Jährige: «In dieser Zeit blieb alles liegen», sagt sie.
Unter anderem verpasste sie, die Juli-Prämie ihrer Zusatzversicherung in der Höhe von 88 Franken zu bezahlen. Kutter hat bei der Innova Versicherungen AG mit Sitz in Gümligen BE eine Spitalzusatz-, eine Spitaltaggeld- und eine Pa-tientenrechtsschutzversicherung abgeschlossen.
Zuerst erhielt sie zwei Mahnungen, auf die sie nicht einging. Darauf folgte die Betreibung. Im Zahlungsbefehl stellte die Innova neben den 88 Franken für die Prämie und 30 Franken Zahlungsbefehlskosten zusätzlich 250 Franken für «Umtriebsspesen» in Rechnung.
Keine Gebührenliste bei Vertragsabschluss
Gemäss Stephan Fuhrer, ehemaliger Professor für Privatversicherungsrecht, muss Elena Kutter die hohen Umtriebsspesen nicht bezahlen. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen steht zwar, dass die Innova berechtigt ist, «bei Zahlungsverzug Mahnspesen, Inkassospesen und Umtriebsgebühren vollumfänglich in Rechnung zu stellen». Aber eine separate Gebührenliste lag Kutter beim Vertragsabschluss nicht vor und war daher nicht Vertragsbestandteil.
Versicherer dürfen gemäss Versicherungsvertra-tragsgesetz nur Mahnungskosten verlangen, wenn die Höhe dieser Inkassogebühren nicht im Vertrag steht. Fuhrer hält eine Gebühr zwischen 20 und 30 Franken für angemessen. Das Bundesgericht bezeichnete im Bereich der Grundversicherung 30 Franken als «relativ hoch», lässt sie aber trotzdem zu.
Das Problem: Die Versicherungen sitzen am längeren Hebel. Bezahlen Kunden nach der gesetzlichen Mahnfrist von 14 Tagen immer noch nicht, muss die Zusatzversicherung keine Leistungen mehr erbringen. Und zwar so lange, bis die Prämie «samt Zinsen und Kosten» bezahlt ist.
Begleichen Versicherte diese Rechnung nicht, können sie die Versicherungsdeckung verlieren. Das kann man verhindern, indem man die Gebühren unter Vorbehalt der Rückforderung bezahlt und danach zurückfordert – notfalls unter Androhung einer gerichtlichen Klage.
Immerhin: Nach Anfrage des K-Tipp erliess die Innova Kutter die 250 Franken Inkassokosten. Die Versicherung ist aber nicht bereit, die Gebühren generell zu senken.
Nicht alle Kassen verlangen Gebühren
Auch andere Versicherer verlangen bei ausstehenden Prämien hohe Gebühren, die nicht vereinbart wurden. Die Assura etwa fordert für zwei Mahnungen insgesamt 40 und für das Einleiten der Betreibung 80 Franken. Die Sanitas berechnet für die zweite Mahnung 30 Franken. Und die Betreibung kostet je nach Prämienhöhe 40 bis 150 Franken.
Ähnlich die Groupe Mutuel, die von Zusatzversicherten je nach Prämienhöhe 20 oder 50 Franken pro Mahnung und eine Betreibungsgebühr von 30 bis 150 Franken verlangt.
Kundenfreundlicher ist die Helsana. Die Krankenkasse stellt für zwei Mahnungen 10 bis 35 Franken und keine zusätzliche Betreibungsgebühr in Rechnung. Und die Visana verlangt für die erste Mahnung 5 und für die zweite 10 Franken. Die Sympany und die Swica schreiben, dass sie bei Zusatzversicherten generell keine Betreibung einleiten, sondern in der Regel vom Vertrag zurücktreten. Das ist gemäss Gesetz möglich, wenn die Versicherung die Prämien nicht innert zweier Monate seit der Mahnung eintreibt.