Ein Angestellter im Bereich Personenverkehr der SBB überliess einer unberechtigten Person mehrfach vergünstigte Fahrkarten. Die SBB untersuchten den Vorfall und kündigten dem Mitarbeiter fristlos. Der Mann wehrte sich bis vor Bundesgericht vergeblich dagegen. Zur fristlosen Entlassung habe nicht allein der mehrfache Missbrauch von Fahrvergünstigungen geführt, heisst es im Urteil. Der Mann habe einen Teil der Vorfälle erst auf Nachfrage hin eingestanden und keine Reue gezeigt. Dies mache eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar. 

Bundesgericht, Urteil 8C_626/2020 vom 21.12.2020