Mit der sogenannten Kabelaufklärung kann der Schweizer Geheimdienst ohne konkreten Anlass alle Schweizer mit Internetanschluss über­wachen – etwa E-Mails oder Suchanfragen nach bestimmten Stichworten durchsuchen. Der Verein Digitale Gesellschaft und Privatpersonen beschwerten sich dagegen beim Bundesverwaltungsgericht erfolglos. Diese Massenüberwachung verletze den Schutz der Privatsphäre. Das Bundesgericht hiess die Beschwerde gut: Das Verwaltungsgericht muss nun genau prüfen, ­welche Grundrechte durch das Gesetz und die Praxis des Geheimdienstes verletzt werden.

Bundesgericht, Urteil 1C_377/2019 vom 1.12.2020