Alois Bodmer (Name ­geändert) aus Zürich erhielt von seinem Vermieter, der CS-Pensionskasse, eine viel höhere Neben­kostenabrechnung als die Jahre zuvor. Seine Akontozahlungen reichten nicht mehr. Der Vermieter stellte eine Nachforderung. Das liess sich Bodmer nicht ­gefallen und wehrte sich ­dagegen.  

Das Zürcher Mietgericht entschied: Der ­Vermieter muss Bodmer 1930 Franken zurückzahlen – wegen zu hoher Hauswartkosten. Das G...