Laut Gesetz müssen Eltern ihre Kinder bis zum Abschluss einer Ausbildung finanziell unterstützen – sofern dies ihnen zumutbar ist. Gestützt darauf klagte eine 21-jährige Thurgauerin gegen ihre Eltern auf Unterhaltsleistungen. Ein Bezirksgericht sprach ihr monatlich rund 1600 Franken zu. Die Eltern wehrten sich bis vor Bundesgericht: Die Unterhaltspflicht sei unzumutbar. Die Tochter habe fälschlicherweise behauptet, Opfer ritueller Gewalt ihrer Eltern geworden zu sein. Laut den ­Richtern kann ihr daraus aber kein Vorwurf gemacht werden: Die Tochter leide gemäss einem psychiatrischen Gutachten an ­einem gestörten Erinnerungsvermögen.

Bundesgericht, Urteil 5A_706/2022 vom 21.3.2023