Beim Mähen einer Wiese trennte ein Luzerner Bauer einer Katze seines Hofes die Hinter­beine ab. Ein Passant machte ihn auf das leidende Tier aufmerksam, doch der Bauer kümmerte sich nicht darum und mähte weiter. Darauf tötete der Passant die Katze. Die kantonale Staatsanwaltschaft verurteilte den Bauern wegen Tierquälerei zu einer unbedingten Geldstrafe von 2100 Franken. Auf dessen Beschwerde senkte das Kantonsgericht die Strafe auf 1800 Franken. Dabei bleibt es laut Bundesgericht: Als Tierhalter hätte er sich sofort um die Katze kümmern müssen.

Bundesgericht, Urteil 6B_175/2021 vom 24. August 2022