Dieser Entscheid der Wettbewerbskommission (Weko) kann sich für Haushalte auszahlen: Kurz vor den Sommerferien entschied sie, dass Gasversorger ihr Netz verschiedenen Lieferanten zur Durch­leitung von Erdgas zur Verfügung stellen müssen – sonst missbrauchen sie ihre marktbeherrschende Stellung. Und das ist verboten. Folge: Die Kunden können ihr Gas jetzt bei einem Lieferanten ihrer Wahl be­stellen – und somit den günstigsten auswählen. Pikant:...