Die Mieter eines Hauses in Basel-Landschaft bezahlten die Hauswartung se­parat, unter den Nebenkosten zum Mietzins. Seit dem Verkauf des Hauses stiegen die Hauswarts­kosten von rund 900 auf über 1800 Franken pro Jahr. Die Mieter zahlten die erhöhten Nebenkosten, verlangten diese aber nach sieben Jahren zurück. Begründung: Der neue Vermieter hätte die Erhöhung auf einem amtlichen Formular mitteilen müssen. Das Kantonsgericht gab den Mietern recht: Vergibt der Vermieter die Hauswart­tätigkeit neu und erhöhen sich die Kosten so um über 100 Prozent, untersteht das der Formularpflicht.

Kantonsgericht BL, Entscheid 400 21 251 vom 5. April 2022