Die Pensionskassenguthaben, die sich w?hrend der Ehedauer (die Dauer einer allf?lligen Trennung geh?rt dazu) gebildet haben, m?ssen bei einer Scheidung immer geteilt werden – also auch dann, wenn das Ehepaar die G?tertrennung vereinbart hat.



Der Grund: Der Anspruch gegen?ber der Pensionskasse wird nicht wie Einkommen oder Verm?gen behandelt. Sondern wie andere Anspr?che gegen?ber Sozialversicherungen wie etwa das Splitting bei der AHV.



Nicht geteilt werden bei G?t...