Nein. Wer das Rentenalter erreicht hat – bei Frauen liegt es zurzeit bei 64 Jahren, bei Männern bei 65 Jahren –, hat keinen ­Anspruch mehr auf Taggelder der Arbeitslosen­kasse. Dasselbe gilt, wenn jemand die AHV-Rente vorbezieht, sich die AHV-Rente also schon ein oder zwei Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter auszahlen lässt.

Immerhin: Pensionierte, die nach Erreichen des ­ordentlichen Rentenalters noch einer Arbeit nachgehen, müssen von ihrem Lohn keine Beiträge an die Arbeits­losen­versicherung mehr zahlen.    

Sollte Ihnen die AHV-Rente nicht zum Leben reichen, können Sie bei der Ausgleichskasse Ergänzungsleistungen zur AHV beantragen.