Wer Waffen wie Pistolen und halbautomatische Gewehre kaufen will, braucht einen Waffen­erwerbsschein. Die Kantonspolizei Zug verweigerte einem Mann diesen Schein und beschlagnahmte seine Waffen und die Munition. Der Mann wehrte sich vergeblich bis vor Bundesgericht. Es befand: Aufgrund früherer Verurteilungen sei ­erwiesen, dass der Mann «ausgiebig» Cannabis konsumiere. Das weise auf ein Suchtproblem hin und spreche gegen die Erteilung eines Waffenscheins. Der Mann hatte es verpasst, das Suchtproblem mittels Haar­analyse zu widerlegen.

Bundesgericht, Urteil 2C_945/2020 vom 5.8.2021