Ein Thurgauer fuhr mit seinem Audi ausserorts auf der Hauptstrasse. Die Polizei filmte die Fahrt mit einer Drohne. Anhand des Videos berechnete sie das Tempo des Autos. Demnach fuhr der Lenker statt mit den erlaubten 80 km/h mit bis zu 175 km/h. Das Strassenverkehrsamt entzog ihm vorsorglich den Ausweis.

Der Mann wehrte sich. Er argumentierte, die Uhr der Drohne sei für die Messung nicht zugelassen und nicht geeicht. Alle Instanzen bis zum Bundesgericht wiesen ihn ab. Das Strassenverkehrsamt habe etwaige Messungenauigkeiten mit einer Sicherheitsmarge berücksichtigt.

Bundesgericht, Urteil 1C_683/2023 vom 25. März 2024