Nur wenn die Gemeinschaft damit einverstanden ist. Als alleiniger Benützer des Gartenteils sind Sie für dessen regelmässigen und gewöhnlichen Unterhalt zuständig. «Gewöhnlicher Unterhalt» heisst hier: Ist im Reglement nichts anderes abgemacht, müssen Sie zum Beispiel den Rasen mähen, das Laub rechen, den Plattenbelag des Sitzplatzes reinigen und all­fällige kleine Mängel be­heben. Die dafür erforderlichen Geräte müssen Sie selbst besorgen, wenn dies die Eigentümergemeinschaft nicht getan hat oder Ihnen die Geräte nicht zur Verfügung stellen will. 

Die Gemeinschaft muss den Gartenanteil in seiner Substanz erhalten. Sie ist also beispielsweise für das regelmässige Zurückschneiden eines allfälligen Baumbestandes verantwortlich.