Unterstützungsabzug:

«Unsere Enkelin wohnt bei uns im Kanton Bern und verdient in der Lehre nur 600 Franken pro ­Monat. Wir unterstützen sie ­deshalb finanziell. Können wir ­unsere ­Zahlungen in ­Abzug ­bringen?»

Ja, aber nicht in vollem Umfang.  Der Unterstützungsabzug ist beim Bund auf 6500 Franken und im Kanton Bern auf 4600 Franken begrenzt.