Die Ausgangslage der Stichprobe in den Kantonen Basel-Stadt und Aargau: Zwölf zufällig ausgewählten Steuerberatungsbüros legte der «Kassensturz» zwei einfache Steuererklärungen vor – je für einen 57-jährigen Teilzeitangestellten mit Nebenerwerb aus selbständiger Tätigkeit und für eine 85-jährige Rentnerin mit eigenem Haus und Wertschriften.
In beide Steuererklärungen baute der «Kassensturz» zwölf teils gravierende Fehler ein. So wurde etwa eine Pensionskassenrente zu hoch angegeben. Und beim Nebenerwerb machte der Angestellte unzulässige Abzüge und Additionsfehler.
Die Büros wurden gebeten, die Unterlagen zu überprüfen und allfällige Fehler zu kontrollieren. Ergebnis: Alle Steuerberater übersahen mehrere Fehler – einzelne Berater sogar alle. Im Kanton Aargau kontrollierte keiner der sechs Steuerberater das Wertschriftenverzeichnis. Alle hatten die Steuererklärung nicht seriös geprüft, sondern nur flüchtig angeschaut.
Versuchspersonen hätten zu viel bezahlt
Fazit des «Kassensturz»-Experten Martin Metzger vom Vermögenszentrum VZ: Die Steuerrechnungen des Teilzeitangestellten und der Rentnerin wären zu hoch ausgefallen. Einzelne der übersehenen Fehler hätten sogar ein Nachsteuerverfahren und allenfalls ein Strafverfahren nach sich ziehen können.
Mit den Resultaten der Stichprobe konfrontiert, zeigten sich einige der getesteten Steuerberater einsichtig: Sie gaben zu, keine gute Arbeit geleistet zu haben. Einer sagte: «Ich werde das Honorar zurückerstatten.»
Tatsächlich verlieren Berater, die unsorgfältige Leistungen erbringen, rechtlich den Anspruch auf ein Honorar. Kommt hinzu: Laut Gesetz und Gerichtspraxis müssen Berater für den finanziellen Schaden von Steuerpflichtigen aufkommen, wenn diese aufgrund der Fehler Nachsteuern zahlen müssen.
Steuererklärung ausfüllen: Das sollten Sie beachten
Vor dem Ausfüllen: Alle nötigen Unterlagen bereitstellen
Folgende Unterlagen sollten griffbereit sein:
- die letzte Steuererklärung
- die letzte definitive Veranlagungsverfügung
- Lohnausweise (auch für Nebenerwerb)
- Bescheinigung der Arbeitslosenkasse über bezogene Taggelder
- Kontoauszüge per 31. Dezember inkl. Zinsen
- Wertschriftenverzeichnis der Depotbanken sowie Kauf- und Verkaufsabrechnungen der Wertschriften
- Mietzinseinnahmen oder Eigenmietwert-Verfügung
- Bescheinigung über ausserordentliche Leistungen an die Pensionskasse
- Schuldzinsbelege
- Bescheinigung für Einzahlungen in Säule 3a
- Belege für Umbauten und Renovationen
- Belege für Kosten für Arbeitsweg und auswärtige Verpflegung
- Belege für sonstige berufliche Aufwendungen
- Belege über Kosten für Umschulung und Weiterbildung
- Belege über Krankheits-, Unfall- oder Invaliditätskosten
Allgemeine Steuerspartipps
- Wenn beide Ehepartner erwerbstätig sind: Doppelverdienerabzug berücksichtigen
- Kosten für die Betreuung von Kindern können abgezogen werden
- Berufsauslagen: Abzugsmöglichkeiten wie Arbeitsweg, auswärtige Verpflegung, allenfalls privates Arbeitszimmer, Umschulung und Weiterbildung berücksichtigen
- Den maximal zulässigen Betrag in die Pensionskasse nachzahlen
- Mehrere Konten der Säule 3a einrichten und Maximalbetrag einzahlen
- Verrechnungssteuer zurückfordern (Anspruch verjährt nach drei Jahren)
- Weitere Tipps im K-Tipp-Ratgeber
- «So sparen Sie Steuern» (siehe Hinweis)
Steuerberater beiziehen
In komplizierten Fällen kann es sich lohnen, einen Steuerberater beizuziehen. Das gilt vor allem für Selbständigerwerbende oder wenn beispielsweise in verschiedenen Kantonen Liegenschaften vorhanden sind. Laut dem K-Tipp-Steuerexperten Fredy Hämmerli sollte das Ausfüllen einer einfachen Steuererklärung durch den Fachmann nicht mehr als 200 bis 300 Franken kosten. In aufwendigen Fällen empfiehlt es sich, vorgängig einen Kostenvoranschlag und allenfalls Konkurrenzofferten einzuholen.