Im Jahr 1989 eröffnete K-Tipp-Leserin Anita Klein aus Kemptthal ZH für ihren Göttibub ein Sparbuch bei der Schweizerischen Kreditanstalt, der späteren Credit Suisse. Regelmässig zahlte sie Geld ein. Schliesslich lagen 392 Franken auf dem Sparkonto. Im März 2024 wollte der inzwischen erwachsene Göttibub als Inhaber des Sparbuchs das Guthaben auf ein ­anderes Konto überweisen. Doch in der Filiale Dübendorf der CS sagte man ihm, das Sparbuch sei verfallen. Die Bank behauptete, «Heftführungsgebühren» hätten das Geld auf dem Sparkonto aufgefressen.

Doch Guthaben können nicht von selbst­ verfallen. Und Gebühren für die Kontoführung müssten bei Eröffnung des Sparhefts mit den Kunden vereinbart werden – doch im CS-Sparheft stand davon kein Wort. Die Bank kann Gebühren nicht einseitig einführen.

Nach Intervention des K-Tipp bezahlte die CS dem Kunden das Geld inklusive Zinsen aus – rund 500 Franken.