Ab sofort ist es sinnvoll, ein bestehendes Testament zu überprüfen. Die neuen Regeln zum Erbrecht treten zwar erst 2023 in Kraft. Aber das Testament kann schon heute ans neue Recht angepasst werden. Dieses gilt für alle Erbschaften, die ab 1. Januar 2023 anfallen. Wer ein Testament aufsetzt, hat dann grös­sere Freiheiten, wem er sein Vermögen zukommen lassen will. Denn laut Zivil­gesetz­buch hat man bei der Regelung des Nachlasses nicht freie Hand. Nahe Ve...