Ja. Adoptierte Kinder werden im Erbrecht wie leibliche Kinder behandelt. Sie haben also mindestens Anspruch auf den Pflichtteil. Nebst den Nachkommen sind auch Ehepartner, eingetragene Partner und Eltern pflichtteilsgeschützt. Das heisst: Erben mit einem Pflichtteil haben einen bestimmten Anteil am Nachlass zugut, den ihnen die anderen Erben nicht gegen ihren Willen vorenthalten können.

Mit einer Adoption erlischt das Erbrecht gegenüber den leiblichen Eltern. 

Bei Pflegekindern ist das übrigens anders: Diese haben einen Pflichtteil von ihren leiblichen Eltern ­zugut. Gegenüber den Pflegeeltern haben Pflegekinder hingegen keinen Erbanspruch.