Anwohner der Schiessanlage Hostetten in Oberdorf NW beantragten beim Regierungsrat des Kantons Nidwalden, die Schiessanlage zu schliessen oder den Betrieb einzuschränken. Der Regierungsrat reduzierte darauf die Anzahl Halbtage für den Schiessbetrieb auf 13,5 pro Jahr. Das genügte den Klägern nicht. Sie zogen bis vor das Bundesgericht und stiessen dort auf mehr Gehör: Die Richter beschränkten den Betrieb ab dem Jahr 2022 auf lediglich noch 11,5 Schiesshalbtage jährlich, wobei die Schützen den Lärm­pegel ab 2022 um 20,3 Dezibel reduzieren müssen.

Bundesgericht, Urteil 1C_162/2020 vom 16. April 2021