Eine Bernerin verklagte ihre Rechtsschutzversicherung auf Schadenersatz, weil diese sie 2015 in einem IV-Verfahren schlecht beraten habe. Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland und das Berner Obergericht fanden, die Forderung sei verjährt, da dafür laut Versicherungsvertragsgesetz eine Frist von zwei Jahren gelte. Das Bundesgericht sieht es anders: Bei Schadenersatzforderungen gelte die zehnjährige Frist laut Obligationenrecht.

Bundesgericht, Urteil 4A_22/2022 vom 21. Februar 2023