Die Besitzer eines Einfamilienhauses im Kanton Solothurn benutzten ihre Sauna nicht, sondern deponierten darin Koffer, Teppiche und andere Waren. Letztes Jahr schaltete sich der Saunaofen wegen eines Defekts an, und die Waren begannen zu brennen.

Die Solothurner Gebäudeversicherung reduzierte die Leistung wegen Mitverschulden um 20 Prozent. Das kantonale Verwaltungsgericht bestätigte den Entscheid. Die Sauna sei am Stromnetz angeschlossen gewesen. Das Lagern von brennbaren Materialien neben einem betriebsbereiten Ofen sei besonders riskant.

Verwaltungsgericht Solothurn, Entscheid VWBES.2023.192 vom 11.3.2024